geprüfte Anlagen seit 2015

Technische Prüfstelle für Anlagensicherheit
y.a.m.r. prüft und dokumentiert die Übereinstimmung Ihrer industriellen Maschinen und Anlagen mit den gesetzlichen Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie den relevanten DIN/ISO-Normen. Unser Fokus liegt auf der rechtskonformen Risikobeurteilung und der Erstellung der technischen Dokumentation.
geprüfte Anlagen seit 2015
Erstprüfung ohne Nachbesserung
Performance Level bis PL e
Konformitätsbewertung
Konkrete Vorteile der normkonformen Maschinenbewertung nach ProdSG und DIN/ISO.

Wir bewerten Ihre Industrieanlagen auf Konformität mit dem Produktsicherheitsgesetz und den relevanten DIN/ISO-Normen. Jede Prüfung umfasst Risikobeurteilung, Dokumentationsprüfung und Zertifizierungsvorbereitung.
Prüftermin vereinbaren01
Systematische Identifikation von Gefährdungen an Maschinen und Anlagen. Bewertung nach Risikografien und Ableitung von Schutzmaßnahmen.
02
Prüfung der technischen Dokumentation, Konformitätserklärung und Kennzeichnung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
03
Ermittlung des erforderlichen Performance Level (PLr) und Validierung der Sicherheitsfunktionen an Steuerungssystemen.
04
Messung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und Anlagen. Störfestigkeits- und Emissionsprüfungen.
05
Zoneneinteilung, Zündquellenbewertung und Prüfung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche.
06
Konformitätsbewertung von Druckbehältern, Rohrleitungen und Armaturen. Werkstoffprüfung und Druckproben.
Unsere Auditoren bewerten jährlich über 1.200 industrielle Anlagen auf ProdSG- und DIN/ISO-Konformität. Die folgenden Kennzahlen und Partner belegen unsere Marktstellung im technischen Prüfwesen.
Kurze Antworten zu den wichtigsten Themen rund um ProdSG, CE-Kennzeichnung und Normenkonformität.
Eine Konformitätsbewertung nach Produktsicherheitsgesetz ist immer dann erforderlich, wenn eine Maschine oder Anlage erstmals in der EU in Verkehr gebracht wird. Auch bei wesentlichen Änderungen – etwa einem Umbau der Steuerung oder einer Leistungssteigerung – muss die Prüfung wiederholt werden. Die genauen Kriterien ergeben sich aus der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Die zentrale Norm ist DIN EN ISO 12100 für die allgemeine Risikobeurteilung. Für Steuerungssysteme kommt DIN EN ISO 13849 (Performance Level) zum Einsatz. Bei Schutzeinrichtungen wie Lichtgittern oder Zweihandbedienungen sind die Typ-C-Normen der Reihe DIN EN ISO 14119 und DIN EN 574 maßgeblich. Wir prüfen stets den aktuellen Normenstand.
Der Aufwand hängt von der Komplexität der Anlage, der Anzahl der Sicherheitsfunktionen und dem Umfang der vorhandenen Dokumentation ab. Ein typisches Angebot umfasst die Prüfung der technischen Unterlagen, die Risikobeurteilung vor Ort und die Erstellung des Prüfberichts. Fordern Sie ein individuelles Angebot an – wir kalkulieren transparent nach Aufwand.
Die CE-Kennzeichnung ist eine Herstellerpflicht. Wir unterstützen Sie als benannte Stelle bei der Konformitätsbewertung und prüfen, ob Ihre Maschine die Anforderungen erfüllt. Die Kennzeichnung selbst sowie die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung bleibt in Ihrer Verantwortung. Wir stellen die erforderlichen Nachweise und Prüfberichte zur Verfügung.
Eine Erstprüfung einer mittelgroßen Anlage (z. B. hydraulische Presse oder Verpackungslinie) dauert in der Regel einen bis zwei Tage. Hinzu kommt die Vorbereitung und die Auswertung der Dokumentation. Bei Wiederholungsprüfungen oder Teilprüfungen reduzieren sich die Zeiten entsprechend. Den genauen Zeitplan stimmen wir vorab mit Ihrem Team ab.
Sie benötigen die technische Dokumentation gemäß Anhang VII der Maschinenverordnung: Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung sowie ggf. Prüfberichte von Komponenten. Fehlen Unterlagen, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Nachforderungsliste. Eine frühzeitige Abstimmung vermeidet Verzögerungen.